Sie habe im amtlich geführten Strafverfahren lediglich zwei Vorschusszahlungen erhalten, im Zivilverfahren, das sie ebenfalls seit drei Jahren führe, hingegen keine Zahlung. Sie habe ihn auch nie genötigt oder gar gezwungen, eine Schuldanerkennung zu unterzeichnen. Hingegen habe sie dem Anzeiger mitgeteilt, er habe sie im Rahmen des ihr nicht durch den Staat vergüteten Honorars zu bezahlen, da er zu Vermögen gelangt sei. Dem Schreiben ist weiter zu entnehmen, dass die «Kündigung» ihres amtlichen Mandates durch den Anzeiger im Zivilprozess vor Regionalgericht Berner Jura- Seeland nicht anerkannt und sie als amtliche Anwältin bestätigt worden ist.