Diese umfassten mehrere grossformatige Kisten. Sie habe ihm lediglich angezeigt, sie behalte die wichtigsten Unterlagen ein, bis die Frage des Honorars geklärt sei, weil diese ihr als Beweismittel in einem entsprechenden Verfahren dienten. Er hätte jederzeit Kopien erstellen können. Weiter führte sie aus, auch die Vorwürfe betreffend der Rechnungstellung entbehrten jeglicher Grundlage. Sie habe im amtlich geführten Strafverfahren lediglich zwei Vorschusszahlungen erhalten, im Zivilverfahren, das sie ebenfalls seit drei Jahren führe, hingegen keine Zahlung.