1. Im Rahmen eines Verfahrens um Entbindung vom Berufsgeheimnis im Zusammenhang mit dem Forderungsinkasso nahm A.________ (nachfolgend Anzeiger) mit Eingabe vom 2. November 2018 bei der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern Stellung und machte gegenüber B.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagte) geltend, diese ersuche um Befreiung vom Berufsgeheimnis (AA 18 183), ohne ihm seine Dossiers zurückgegeben oder ihm den Zugriff darauf gewährt zu haben. Weiter machte er geltend, die Disziplinarbeklagte sei für ihre Bemühungen bereits bezahlt worden, und zwar als amtliche Anwältin in Nachfolge des verstorbenen Bürovorgängers C.________.