12 24. Die Disziplinarbeklagte hat gemäss Art. 36 Abs. 1 KAG weder Anspruch auf Parteikostenersatz noch auf Parteientschädigung; sie hat dies im Übrigen auch nicht verlangt. 13 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. Gegen die Disziplinarbeklagte wird wegen Verletzung von Art. 12 lit. g BGFA sowie Art. 12 lit. i BGFA in Anwendung von Art. 17 lit. a BGFA ein Verweis ausgesprochen.