22. Gemäss Auskunft der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürichs liegen aktuell keinerlei Disziplinarmassnahmen gegen die Disziplinarbeklagte vor. Auch im Kanton Bern hat sich die Disziplinarbeklagte bisher klaglos verhalten. Die Disziplinarbeklagte hat in drei Punkten gegen die Berufsregeln verstossen. Die festgestellten Verstösse gegen das BGFA sind nicht unbedeutend, treffen sie doch den Kern des bundesverfassungsrechtlich geschützten Instituts der unentgeltlichen Rechtspflege. Die festgestellten einzelnen Regelverletzungen können in ihrer Gesamtheit nicht mehr als leicht betrachtet werden.