Es ist für den Anwalt aber immerhin zumutbar, den Klienten in komplizierten Fällen gerade über die Unvorhersehbarkeit des Aufwandes zu informieren und auf die absehbaren Risiken hinzuweisen, die sich auf die Höhe des Honorars auswirken können. Treten während der Führung eines Mandats unvorhergesehene Ereignisse ein, die zu einem wesentlichen Anstieg der Kosten führen, hat der Anwalt seinen Klienten davon in Kenntnis zu setzen. Des Weiteren hat der Anwalt den Klienten nach herrschender Meinung auch unaufgefordert periodisch über die Höhe des geschuldeten Honorars zu unterrichten (vgl. WALTER FELLMANN, a.a.O., N. 170