141). In der dem Regionalgericht im Rahmen des Unterhaltsverfahrens vorgelegten Kostennote vom 15. August 2018 machte die Disziplinarbeklagte für das Zivilverfahren CIV 17 2156 betreffend Unterhaltspflicht einen Zeitaufwand von 49.75 Stunden sowie Reiseauslagen von CHF 509.60 geltend (vgl. Eingabe vom 20. August 2018, nicht paginiert, in den Zivilakten CIV 17 2156 des Regionalgerichts Oberland). Die Disziplinarbeklagte unterschied dabei zwischen den Bemühungen getätigt im Jahr 2017 und denjenigen getätigt im Jahr