In der Verhandlung vom 7. August 2018 hat das Regionalgericht Oberland dem Anzeiger für das Unterhaltsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege erteilt und die Disziplinarbeklagte als amtliche Rechtsvertreterin beigeordnet (vgl. Protokoll vom 7. August 2018, nicht paginiert, Zivilakten CIV 17 2156 des Regionalgerichts Oberland). In seinem Entscheid vom 14. September 2018 hat das Regionalgericht Oberland der Disziplinarbeklagten für die unentgeltliche Rechtsvertretung des Anzeigers im Unterhaltsverfahren CIV 17 2156 eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 7'138.00 (CHF 2'970.00 für Leistungen bis zum 31. Dezember 2017 und CHF