In ihrer Eingabe vom 29. Oktober 2018 an die Anwaltsaufsichtsbehörde führt die Disziplinarbeklagte aus, dass sie nicht mit einer Gutheissung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege für den Anzeiger gerechnet habe (pag. 71). Im Zusammenhang mit der Einreichung ihrer Kostennote an das Regionalgericht Oberland hatte sie allerdings ausgeführt, es sei für sie von Anfang an klar gewesen sei, dass ihrem Mandanten die unentgeltliche Rechtspflege gewährt