Dies sei denn auch vom Anzeiger zeitnah überwiesen worden (pag. 73). Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für den Anzeiger hat die Disziplinarbeklagte am 11. September 2017 beim Regionalgericht Oberland eingereicht (vgl. Klageantwort vom 11. September 2017, Zivilakten CIV 17 2156 des Regionalgerichts Oberland, pag. 67 ff.). In ihrer Eingabe vom 29. Oktober 2018 an die Anwaltsaufsichtsbehörde führt die Disziplinarbeklagte aus, dass sie nicht mit einer Gutheissung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege für den Anzeiger gerechnet habe (pag. 71).