10. Mit Eingabe vom 25. Januar 2019 nahm die Disziplinarbeklagte zur Verfügung des Präsidenten der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern vom 21. Januar 2019 Stellung und verwies diesbezüglich auf ihre Eingabe vom 29. Oktober 2018 (pag. 121 ff.). 11. Mit Verfügung vom 10. Mai 2019 edierte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde beim Regionalgericht Oberland die Akten im Verfahren CIV 17 2156 und gab der Disziplinarbeklagten im Sinn einer letzten Nachfrist erneut Gelegenheit, sich zu