Da die durch den Anzeiger geltend gemachten angeblichen Berufsregelverletzungen - soweit ersichtlich - ausschliesslich den Kanton Bern betreffen würden, unterstehe die Disziplinarbeklagte der durch die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ausgeübten Aufsicht. Gestützt auf die Anzeige wurde gegen die Disziplinarbeklagte ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. g BGFA und/oder Art. 12 lit. i BGFA eröffnet. Der Disziplinarbeklagten wurde zudem eine Frist von 21 Tagen zur Einreichung einer ausführlichen Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen gesetzt (pag. 83 ff.).