7. Mit Verfügung vom 13. November 2018 nahm und gab der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern Kenntnis von der Meldung des Anzeigers vom 24. September 2018 und der Stellungnahme der Disziplinarbeklagten vom 29. Oktober 2018. Er stellte weiter fest, dass die Disziplinarbeklagte in der EU/EFTA-Liste der Kantons Zürich eingetragen sei. Da die durch den Anzeiger geltend gemachten angeblichen Berufsregelverletzungen - soweit ersichtlich - ausschliesslich den Kanton Bern betreffen würden, unterstehe die Disziplinarbeklagte der durch die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ausgeübten Aufsicht.