Der Gerichtspräsident habe mehrmals betont, dass das Thema BAföG nicht Thema des Unterhaltsverfahrens und darüber unabhängig zu entscheiden sei. Im Rahmen einer gerichtlichen Einigung hätten sich die Parteien schliesslich darauf geeinigt, dass der Sohn des Anzeigers (erneut) einen BAföG-Antrag stellen werde. Das Unterhaltsverfahren sei anlässlich der Verhandlung vom 7. August 2018 vergleichsweise erledigt und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gleichentags bewilligt worden.