Der Gerichtstermin sei auf den 11. Januar 2018 festgelegt worden. Im Vorfeld habe in ihrer Kanzlei eine Besprechung mit dem Anzeiger und dessen Ehefrau stattgefunden. Ersterer habe ihr anlässlich dieser Besprechung den Auftrag in Sachen BAföG bestätigt und sei sich bewusst gewesen, dass es sich dabei um eine vom Unterhaltsverfahren getrennte, eigenständige Aufgabe handle. Der Gerichtstermin am 11. Januar 2018 sei planmässig vonstattengegangen. Der Gerichtspräsident habe mehrmals betont, dass das Thema BAföG nicht Thema des Unterhaltsverfahrens und darüber unabhängig zu entscheiden sei.