6. Zusätzlich zum Verfahren vor dem Regionalgericht Oberland habe sie den Anzeiger auch betreffend die Sicherstellung der Finanzierung des Studiums seines Sohnes mittels finanzieller Förderung gemäss dem deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vertreten. Die Aussichten auf Gutheissung eines entsprechenden Antrags seien vielversprechend gewesen, weshalb sie das Thema BAföG bereits in die Klageantwort an das Regionalgericht Oberland aufgenommen habe. Am 9. November 2017 habe sie dem Anzeiger einen Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 4'236.00 in Rechnung gestellt. Der Gerichtstermin sei auf den 11. Januar 2018 festgelegt worden.