bei Abweisung sei ein Kostenvorschuss zu leisten. Mit Schreiben vom 11. September 2017 habe sie dem Gericht die Klageantwort vorgelegt und zugleich um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung für den Anzeiger ersucht. Dabei sei sie davon ausgegangen, dass sich der Anzeiger nicht für die unentgeltliche Rechtspflege qualifizieren werde.