5. Mit Eingabe vom 29. Oktober 2018 hat die Disziplinarbeklagte zu den Vorwürfen Stellung genommen (pag. 69 ff.). Sie führte aus, dass der Anzeiger mit den Konditionen für die Mandatsübernahme, welche sie ihm im Voraus unterbreitet habe, einverstanden gewesen sei. Für die Abrechnung auf Stundenbasis habe man einen Ansatz von CHF 300.00/Std. zzgl. Unkostenpauschale von 3 % (Telefon und Post) vereinbart. Bei Gutheissung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege würden die Kosten direkt gegenüber dem Gericht abgerechnet; bei Abweisung sei ein Kostenvorschuss zu leisten.