Das Regionalgericht Oberland bewilligte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege anlässlich der Verhandlung vom 7. August 2018 und bestimmte die amtliche Entschädigung mit Entscheid vom 14. September 2018 basierend auf einem Stundenansatz von CHF 200.00, wobei es den gebotenen Zeitaufwand von 49.75 auf 28 Stunden kürzte. Darüber informierte die Disziplinarbeklagte den Anzeiger mit E- Mail vom 18. September 2018 und teilte ihm mit, dass ihr ausgehend von dem durch das Gericht sehr tief angesetzten Stundenansatz ein Betrag von CHF 4'350.00 (21.25 [recte: 21.75] x CHF 200.00) auszugleichen sei, was sie mit dem