Im Rahmen ihrer Klageantwort vom 11. September 2017 ersuchte die Disziplinarbeklagte das Regionalgericht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsvertretung für den Anzeiger. Im November 2017 forderte sie den Anzeiger auf, einen Anwaltskostenvorschuss in der Höhe von CHF 4'326.00 zu leisten. Das Regionalgericht Oberland bewilligte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege anlässlich der Verhandlung vom 7. August 2018 und bestimmte die amtliche Entschädigung mit Entscheid vom 14. September 2018 basierend auf einem Stundenansatz von CHF 200.00, wobei es den gebotenen Zeitaufwand von 49.75 auf 28 Stunden kürzte.