2. Hintergrund der Eingabe des Anzeigers war folgender Sachverhalt: Der Sohn des Anzeigers hatte gegen den Anzeiger am 14. Juli 2017 beim Regionalgericht Oberland eine Klage betreffend Unterhaltspflicht nach Art. 279 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210) erhoben. Der Anzeiger beauftragte die Disziplinarbeklagte im September 2017 mit der Interessenwahrung. Im Rahmen ihrer Klageantwort vom 11. September 2017 ersuchte die Disziplinarbeklagte das Regionalgericht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsvertretung für den Anzeiger.