Die Güte der Dienstleistung hängt aber auch von den Umständen und vom Schwierigkeitsgrad des Falles ab. Massgebend ist das vom Anwalt in guten Treuen zu erwartende, sachgerechte Verhalten (HESS, das Anwaltsgesetz des Bundes [BGFA] und seine Umsetzung durch die Kantone am Beispiel des Kantons Bern, in ZBJV Band 140/2004, S. 102 ff.). Nachdem, wie soeben gezeigt (Ziffer 9 hievor) die Verletzung zivilrechtlicher Pflichten nicht über die Generalklausel des Art. 12 lit.