Er fühle sich von B.________ unzureichend vertreten, weitere Schadenposten und das Dossier seien nicht mit genügender Sorgfalt von ihm weitervertreten worden. Er habe auch pflichtwidrig die Verjährungseinrede verpasst. Dieser längeren Anzeige lagen umfangreiche Beilagen bei, insbesondere zum erlittenen Schaden, sowie Korrespondenzen zwischen B.________ und seinem Klienten bzw. der C.________. 2 2. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 forderte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Fürsprecher B.________ zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme auf.