_ gewendet, der die Vertretung übernommen habe. Sein Anwalt sei daraufhin tätig geworden und habe sich im Dezember 2014 sowohl an die Werkstätte als auch an deren Versicherung C.________ gewandt. Nach Einholen verschiedener Unterlagen zum geltend gemachten Schaden habe sich B.________ mit der C.________ in Verbindung gesetzt, worauf die C.________ einen ersten Betrag von knapp CHF 21‘000.00 für die fehlerhafte Reparatur des Motors überwiesen habe. B.________ habe anschliessend weitere Original-Belege gefordert, da es darum ging, noch offene Posten wie Mietkosten des Leihfahrzeuges sowie den Erwerbsausfall geltend zu machen.