Der seit dem 1.09.2016 im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Disziplinarbeklagte hat kurz nach Ausscheiden aus dem Staatsdienst und Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit ein Mandat trotz Vorliegens einer Interessenkollision angenommen und stellte damit seine wirtschaftlichen Interessen am Aufbau einer Kanzlei über den Schutz des Publikums. Ein Verweis ist damit angemessen. 20. Dieser Verfahrensausgang zeitigt die Kostenfolgen gemäss Art. 35 Abs. 1 KAG. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 1‘500.00 bestimmt.