5 narbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass in der Verfügung vom 9.06.2017 fälschlicherweise festgehalten wurde, dass der Disziplinarbeklagte mit Datum vom 29.06.2016 im Anwaltsregister eingetragen wurde. Beim 29.06.2016 handelt es sich jedoch um das Datum der Verfügung, mit der der Eintrag ins Anwaltsregister per 1.09.2016 verfügt wurde. Der Disziplinarbeklagte ist somit seit dem 1.09.2016 im Anwaltsregister eingetragen. III. Würdigung