7. Am 14.08.2017 reichte der Disziplinarbeklagte eine detaillierte Stellungnahme ein und beantragte, das Disziplinarverfahren einzustellen und die Kosten dem Kanton aufzuerlegen. Zur Begründung verwies er auf die Entbindungserklärung vom Anwaltsgeheimnis vom 8.05.2017 sowie bezüglich des Sachverhalts auf seine ausführliche Stellungnahme vom 9.05.2017. Er merkte an, dass nach Auskunft seiner Klientin das Verfahren vor Regionalgericht Berner Jura-Seeland unterdessen durch Vergleich abgeschlossen worden sei.