2 länger persönlich und habe ihn deshalb angefragt. Er habe das Mandat angenommen und die Klage eingereicht. Weder bei der Übernahme des Mandates noch heute sehe er eine Verletzung der Berufsregeln. Er habe weder in der Vorbereitung noch in der Klageschrift Wissen weitergegeben, welches er anlässlich der Schlichtungsverhandlung gewonnen habe. Erst der Rechtsvertreter der Anzeigerin habe in seiner Klageantwort die Frage aufgeworfen, ob die Vertretung durch den Disziplinarbeklagten aufgrund seiner früheren Funktion überhaupt möglich sei.