Unterdessen habe der Disziplinarbeklagte sein Mandat niedergelegt. Die Anzeigerin bitte um Aufklärung und die Einleitung eventueller Schritte (p. 1). 2. Die Anwaltsaufsichtsbehörde bestätigte am 4.05.2017 den Eingang der Anzeige gegen den Disziplinarbeklagten und erläuterte der Anzeigerin, dass sie im Disziplinarverfahren keine Parteistellung habe, das Gesetz ihr jedoch die Möglichkeit gebe zu verlangen, dass ihr über die Art der Erledigung der Anzeige Auskunft erteilt werde, sofern sie dies wünsche (p. 39). Die Anzeigerin erklärte am 7.05.2017, dass sie bezüglich des Verfahrens orientiert werden wolle (p. 43).