1. Mit Schreiben vom 24.04.2017 gelangte die A.________ AG (Anzeigerin) an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern und beschwerte sich über Rechtsanwalt B.________ (Disziplinarbeklagter). Die Anzeigerin führte aus, dass am 20.07.2016 in einem Streitfall mit der C.________ AG (Klägerin) vor der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland (Verfahren BJS 17 826) eine Verhandlung mit getrennt geführten Besprechungen mit den Parteien stattgefunden habe, wobei der Disziplinarbeklagte seitens der Schlichtungsbehörde das Protokoll geführt habe. Die Klägerin sei durch D.________ des Büros E.________ vertreten gewesen (p. 31 ff.).