Das strafrechtliche Verschulden war erheblich. Der Disziplinarbeklagte wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Disziplinarbeklagte letztlich die Lehren aus dem Fall gezogen hat. Zu beachten ist zudem, dass das deliktische Verhalten nun bereits über 10 Jahre zurückliegt und sich der Disziplinarbeklagte seither nie mehr etwas hat zu Schulden kommen lassen. Das disziplinarische Vorleben des Disziplinarbeklagten ist einwandfrei. Es gibt keine Disziplinarmassnahmen im Kanton Appenzell Ausserroden.