Das Regionalgericht sah es als erstellt an, dass der Disziplinarbeklagte über Monate hin die Hoffnung hatte, dass B.________ einen Ort im Ausland finden würde, an welchem sie gemeinsam mit ihrer Tochter zur Ruhe kommen könnte. Die tatkräftige organisatorische, finanzielle und psychische Unterstützung von B.________ zielte darauf ab, ihr zu verhelfen, dauerhaft oder zumindest vorübergehend mit ihrer Tochter im Ausland zu leben. Der Disziplinarbeklagte hat durch seine umfangreichen und fast acht Monate dauernde organisatorische, finanzielle und psychische Unterstützung bei der Ausführung des Delikts in massgebender Weise mit B._____