___ und den von den Beschuldigten verwendeten Rufnummern. Die organisatorische Unterstützung bestand nicht nur in der Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten. Der Disziplinarbeklagte hat beim Einchecken auch seinen Pass hinterlegt. Der Disziplinarbeklagte involvierte auch weitere Unterstützer. Die psychische und die finanzielle Unterstützung wurden vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland ebenfalls im Detail nachgewiesen. Das Regionalgericht sah es als erstellt an, dass der Disziplinarbeklagte über Monate hin die Hoffnung hatte, dass B.____