6 Ende März 2016 (während ein paar Tagen über Ostern) in Neapel und Umgebung, im Mai 2016 während ein paar Tagen in Ligurien und Ende Mai 2016 in Marseille. B.________ hat meist täglich und tendenziell sogar mehrmals täglich mit dem Disziplinarbeklagten und seiner Mitarbeiterin, welche ebenfalls wegen Kindesentführung verurteilt wurde, telefoniert. In den Monaten April und Mai 2016 kam es zu rund 1'450 Verbindungen zwischen B.________ und den von den Beschuldigten verwendeten Rufnummern.