Er hoffe, dass er seinen Beruf weiterhin ausüben könne. Man solle es in der weit zurückliegenden Angelegenheit mit einer Verwarnung bewenden lassen (pag. 383 ff.). 14. Mit Verfügung vom 17. Februar 2025 wurde dem Disziplinarbeklagten die Urteilsbegründung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland zugestellt. Der Disziplinarbeklagte wurde darauf hingewiesen, dass eine allfällige ergänzende Stellungnahme innert 10 Tagen eingehen müsse. Die Akten wurden Rechtsanwalt Gerhard Schnidrig zur Antragsstellung zugestellt (pag. 395 ff.).