Die vom Regionalgericht verlängerte Probezeit sei auch abgelaufen, so dass der Privatauszug aus dem Strafregister wieder ohne jegliche Eintragung sein müsste. Damals sei er der Meinung gewesen, Mutter und Kind in einer prekären Situation unterstützen zu müssen. Heute würde er die Situation wesentlich distanzierter betrachten und sich nicht mehr zu solchen Unterstützungshandlungen drängen und hinreissen lassen.