9. Mit Übermittlungszettel vom 21. November 2024 wurde der Anwaltsaufsichtsbehörde das rechtskräftige Urteilsdispositiv gegen den Disziplinarbeklagten vom 25. August 2022 zugestellt (pag. 171). Dem Urteil kann insbesondere entnommen werden, dass der Disziplinarbeklagte schuldig erklärt wurde, wegen erstens der qualifizierten Entführung von Minderjährigen (Dauer länger als 10 Tage), gemeinsam begangen mit B.________ und D.________ in der Zeit vom 30. Oktober 2015 bis 21. Juni 2016 in G.________, Spanien, Italien und Frankreich zum Nachteil von C.________ sowie zweitens des Entziehens von Minderjährigen, gemeinsam begangen mit B.