6. Die zuständige Staatsanwältin teilte der Anwaltsaufsichtsbehörde daraufhin mit, dass das Strafverfahren gegen den Disziplinarbeklagten immer noch hängig sei (pag. 75). 7. Die Anwaltsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 4. Dezember 2017 ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA eröffnet und das Verfahren bis am 31. Mai 2018 oder bis zu einem allfällig früheren Abschluss des Strafverfahrens sistiert (pag. 79 ff). 8. Die Sistierung des Verfahrens wurde verschiedentlich verlängert, letztmals mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 (pag. 141).