_ übernommen. Aus der Tatsache, dass er von der Staatsanwaltschaft Biel/Bienne wegen Verdachts auf Gehilfenschaft oder Mittäterschaft bei einer Kindesentführung in völlig unverhältnismässiger Art während zwei Monaten und 10 Tagen im letzten Sommer vom einen Tag auf den anderen aus dem Verkehr gezogen wurde, könne auch nichts abgeleitet werden. Eine Anklageschrift liege nicht vor. Vielmehr laufe derzeit noch das Entsiegelungsverfahren bezüglich etlicher sichergestellter Computer und Handys. Es sei durchaus möglich, dass das Verfahren nach Auswertung der Daten eingestellt werde und es gar nicht zu einer Anklage komme.