vielmehr sicherte sie der Anwaltsaufsichtsbehörde in diversen Schreiben immer wieder zu, die Police innert kurzer Zeit nachzureichen. Auch diese Zusicherungen wurden von der Disziplinarbeklagten jedoch nicht eingehalten. Erst nach wiederholter Aufforderung reichte die Disziplinarbeklagte die Police ihrer Berufshaftpflichtversicherung am 14. August 2017 ein, also gut eineinhalb Jahre nach der ersten Aufforderung zum Einreichen der Versicherungspolice durch die Anwaltsaufsichtsbehörde (pag. 109).