Nach dieser Verhandlung und dem Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland fand zwischen den Beteiligten nur noch sporadisch Kontakt statt, was aus dem vom Anzeiger beigelegten SMS- Nachrichten-Verlauf ersichtlich ist (pag. 43 ff.). Die Textnachrichten und insbesondere deren zeitliche Abfolge lassen den Schluss zu, dass die Disziplinarbeklagte 7 zumindest mehrheitlich auf die Kontaktversuche des Anzeigers reagierte und sich der Anzeiger selber teilweise für die Beantwortung von Nachrichten der Disziplinarbeklagten viel Zeit liess (pag. 53).