Ein vereinbartes Treffen mit dem Anzeiger sagte sie zwar ab, sie bemühte sich jedoch darum, einen neuen Termin zu finden (pag. 25 f.). Am Tag der Verhandlung vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland am 14. August 2014 war es sodann der Anzeiger, der ohne Entschuldigung zur vereinbarten Vorbesprechung nicht erschien (pag. 3 f. und 27 f.). Nach dieser Verhandlung und dem Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland fand zwischen den Beteiligten nur noch sporadisch Kontakt statt, was aus dem vom Anzeiger beigelegten SMS- Nachrichten-Verlauf ersichtlich ist (pag.