11. Mit Verfügung vom 7. Februar 2018 nahm der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis davon, dass die Disziplinarbeklagte keine Stellungnahme eingereicht hat und bestimmte Rechtsanwalt Fritz Rothenbühler zum Referenten (pag. 135 f.). 12. Mit Schreiben vom 28. Mai 2018 (pag. 141 f.) wurde der Disziplinarbeklagten mitgeteilt, dass der Eintrag im Anwaltsregister zwischenzeitlich auf die Adresse der B.2.________ GmbH angepasst wurde, jedoch noch immer eine Bestätigung über das Bestehen der Nachversicherung fehle. Die Disziplinarbeklagte wurde deshalb erneut aufgefordert, den Nachweis innert Monatsfrist einzureichen.