3 Die Disziplinarbeklagte erhielt Gelegenheit, bis zum 7. Dezember 2017 eine ausführliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen einzureichen (pag. 131). 10. Innert der vorgegebenen Frist ging bei der Anwaltsaufsichtsbehörde weder eine Stellungnahme der Disziplinarbeklagten zu den vom Anzeiger erhobenen Vorwürfen, noch eine Bestätigung für das Bestehen einer Nachversicherung ein.