7. Mit Eingabe vom 3. August 2017 beantragte die Disziplinarbeklagte, die Frist zur Zustellung der Versicherungspolice bis am 17. August 2017 zu verlängern. In der gleichen Eingabe ersuchte die Disziplinarbeklagte in Bezug auf die Beschwerde des Anzeigers um Entbindung vom Berufsgeheimnis, um ausführlich Stellung zu den Vorwürfen nehmen zu können. Ausserdem erwähnte sie, diesbezüglich keine Zusicherung für die Führung einer Berufung gegen das erstinstanzliche Gerichtsurteil abgegeben zu haben (pag. 103 f.).