6. Mit Verfügung vom 11. Juli 2017 nahm und gab der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der durch den Anzeiger am 4. April 2017 erstatteten Meldung. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Disziplinarbeklagte innert Frist keine Stellungnahme eingereicht hat und mehrmals aufgefordert wurde, Angaben zum Versicherungsschutz der B.2.________ GmbH einzureichen. Gestützt auf die Anzeige und die nach wie vor ausstehenden Angaben zum Versicherungsschutz der GmbH wurde gegen die Disziplinarbeklagte ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a, f, i und j BGFA eröffnet.