3. Mit Schreiben vom 9. Mai 2017 räumte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde der Disziplinarbeklagten eine Frist bis am 31. Mai 2017 ein, um kurz zu den vom Anzeiger gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen und die Versicherungspolice einzureichen (pag. 75 und 77). 4. Mit Eingabe vom 31. Mai 2017 beantragte die Disziplinarbeklagte, die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme bis am 21. Juni 2017 zu verlängern (pag. 79). Die