2. Unabhängig von dem durch den Anzeiger angezeigten Sachverhalt, wurde die Disziplinarbeklagte – welche damals noch unter der Kanzlei B.1.________ in Anwaltsregister eingetragen war, jedoch unter «B.2.________ GmbH» auftrat, von der Anwaltsaufsichtsbehörde erstmals am 5. Februar 2016 aufgefordert, zur Anpassung des Eintrags im Anwaltsregister der Anwaltsaufsichtsbehörde Statuten der GmbH sowie eine aktualisierte Versicherungspolice ihrer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen (pag. 99). Die Disziplinarbeklagte kam dieser Aufforderung nicht nach.