So habe sie auf seine Versuche, mit ihr Kontakt aufzunehmen, teilweise nicht reagiert, vereinbarte Besprechungen habe sie kurzfristig abgesagt und insbesondere habe sie es unterlassen, das gegen den Anzeiger ergangene Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14. August 2014 betreffend Verletzung der Unterhaltspflicht anzufechten. Dies habe nicht zuletzt dazu geführt, dass der Anzeiger – weil er die ihm durch das Urteil vom 14. August 2014 auferlegte Geldstrafe nicht (vollständig) bezahlt habe – im November 2015 durch die Polizei festgenommen worden sei und zwei Nächte in einer Gefängniszelle habe verbringen müssen.