Die Disziplinarbeklagte habe vom Anzeiger immer wieder Kostenvorschüsse verlangt – insgesamt habe der Anzeiger über CHF 9'000.00 an Kostenvorschüssen bezahlt – obschon sie nach Ansicht des Anzeigers nichts unternommen habe, um seine Interessen zu wahren. So habe sie auf seine Versuche, mit ihr Kontakt aufzunehmen, teilweise nicht reagiert, vereinbarte Besprechungen habe sie kurzfristig abgesagt und insbesondere habe sie es unterlassen, das gegen den Anzeiger ergangene Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14. August 2014 betreffend Verletzung der Unterhaltspflicht anzufechten.